Halbwissen:
Heilig Abend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. Daher könntet ihr dort auch regulär arbeiten.
Die Frage ist dann, ob in eurem Arbeitsvertrag die Abteilung fest drin steht. Sonst könntet ihr an dem Tag ja auch woanders eingesetzt werden.
Auf der anderen Seite gibt es Betriebsurlaub. So wurde bei uns z.B. die Firma geschlossen, weil Betriebsausflug war. Die, die nicht mitfahren wollten, mussten an dem Tag Urlaub nehmen. Oder dieses Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr. 2 Arbeitstage, da ist der Betrieb geschlossen. Bis zu einem gewissen Teil können diese Betriebsferien festgelegt werden.
Wie es sich mit Gewohnheitsrecht etc auskennt, kann ich nicht sagen, möchte ich aber auch noch ins Spiel bringen.